Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) für WOFLO
Stand: 31.10.2026, Version 4
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von WOFLO ist Jannik Robin Jaeger, Einzelunternehmen,
Hauptstraße 52, 86480 Aletshausen/Winzer, Deutschland („WOFLO").
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform WOFLO.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird
nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nur, wenn WOFLO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
WOFLO stellt eine webbasierte Software zur Unterstützung und
Automatisierung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vermietung von
Immobilien bereit.
Der Funktionsumfang kann insbesondere umfassen:
- Verwaltung von Mietobjekten und Vermietungsprozessen,
- Verarbeitung vermietungsbezogener E-Mails,
- Erfassung von Mietinteressenten,
- digitale Selbstauskunft und Dokumentenupload,
- Prüfung auf Vollständigkeit und strukturierte Aufbereitung von
Daten,
- Unterstützung bei Termin- und Besichtigungsprozessen,
- Erstellung und Verwaltung von Mietvertragsunterlagen,
- Kommunikations- und Workflowfunktionen.
WOFLO unterstützt den Kunden bei seinen Arbeitsabläufen. Rechtliche,
wirtschaftliche und tatsächliche Entscheidungen über Mietinteressenten
verbleiben ausschließlich beim Kunden.
WOFLO schuldet keinen bestimmten Vermietungserfolg.
3. Vertragsschluss und Kundenkonto
Der Kunde nimmt diese AGB und den AVV bei Anlage des Benutzerkontos an.
Der entgeltliche Nutzungsvertrag kommt mit dem bestätigten Abschluss der
Abrechnungseinrichtung nach Erfassung der erforderlichen Unternehmensangaben
zustande. Der Kunde wählt dabei Rechnung oder optional automatische Zahlung. Die
Hinterlegung einer Zahlungsmethode ist für den Vertragsschluss oder den
Abschluss des Onboardings nicht erforderlich.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und
vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Dies gilt
insbesondere auch für die zur Rechnungsstellung erforderlichen
Unternehmens-, Adress- und Kontaktdaten.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu
schützen.
Der Kunde ist für die unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen
verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen
sind.
4. Preise und Abrechnung
WOFLO berechnet 50,00 EUR pro tatsächlich genutztem Vermietungsprozess.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird derzeit keine
Umsatzsteuer berechnet, solange deren Voraussetzungen vorliegen. Sollte
künftig Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet sein, gelten die zu diesem
Zeitpunkt ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten
Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Es gibt keine
Grundgebühr, keine Mengenstaffel und keine laufende monatliche
Objektgebühr.
Der Vergütungsanspruch von 50,00 EUR entsteht mit der ersten tatsächlich
verarbeiteten Bewerbung eines kostenpflichtigen Vermietungsprozesses. Weitere
Bewerbungen innerhalb desselben Prozesses lösen keinen zusätzlichen Anspruch
aus. Ohne verarbeitete Bewerbung entsteht kein Vergütungsanspruch. Die bloße
Objektanlage, der Import, die Aktivierung, die Bearbeitung eines Kalenders oder
Objektkommunikation ohne zugeordnete Bewerbung begründen keinen Anspruch.
Der erfolgreiche Abschluss eines Mietvertrags beziehungsweise die manuelle
Beendigung oder Deaktivierung des Vermietungsprozesses löst lediglich die spätere
Abrechnung des bereits entstandenen Vergütungsanspruchs aus. Die Entstehung des
Anspruchs ist vom Vermietungserfolg unabhängig. Ein Prozess ohne verarbeitete
Bewerbung wird auch bei seiner Beendigung nicht kostenpflichtig.
Nicht kostenpflichtig sind Vermietungsprozesse, bei denen WOFLO nicht
tatsächlich für operative Vermietungsaufgaben genutzt wurde. Die bloße
manuelle Anlage, der Import oder die automatische Erkennung eines
Properties ohne anschließende echte Bewerberbearbeitung gelten nicht als
Nutzung. Die Kennzeichnung oder Beendigung eines bereits tatsächlich
genutzten Vermietungsprozesses als Duplikat, Testdatensatz, technischer
Fehlerfall oder aus einem vergleichbaren Grund führt nicht automatisch zum
Entfall der bereits entstandenen Vergütung.
In begründeten Ausnahmefällen kann WOFLO auf Antrag des Kunden eine bereits
entstandene Vergütung vollständig erlassen. Ein Anspruch des Kunden auf
Genehmigung einer solchen Abrechnungsausnahme besteht nicht. Eine
Abrechnungsausnahme wird erst wirksam, wenn sie von WOFLO ausdrücklich
genehmigt wurde. Ein noch offener Ausnahmeantrag kann die betreffende monatliche
Sammelrechnung bis zur Entscheidung zurückhalten. Technische Zahlungsfehler sind
keine Abrechnungsausnahme; Zahlungsstatus und erforderliche Klärungen werden über
WOFLO beziehungsweise Stripe bearbeitet. Automatische Erstattungen oder ein
bestimmter Mahnablauf werden damit nicht zugesagt.
Das beim Kunden zuerst angelegte Mietobjekt wird technisch dauerhaft als
kostenloses Testobjekt markiert. Sämtliche Vermietungsprozesse dieses
Objekts werden mit 0,00 EUR angesetzt; hierfür wird keine Rechnung
erzeugt. Die Kostenfreiheit bleibt auch bei späteren erneuten
Vermietungen desselben Objekts bestehen.
Ein neuer Vermietungszyklus desselben physischen Objekts ist ein neuer
Vermietungsprozess und wird bei tatsächlicher Nutzung erneut nach Absatz
1 berechnet, sofern es sich nicht um das kostenlose Testobjekt handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, beendete Vermietungsprozesse zeitnah zu
deaktivieren und den tatsächlichen Abschlussgrund vollständig und
wahrheitsgemäß anzugeben.
Kostenpflichtige Vermietungsprozesse werden grundsätzlich monatlich in
einer Rechnung zusammengefasst. Monate ohne kostenpflichtiges Billing
Event und Monate mit ausschließlich Prozessen des kostenlosen
Testobjekts erzeugen keine Rechnung.
Sofern der Kunde keine automatische Zahlung aktiviert hat, stellt WOFLO
die Rechnung elektronisch bereit bzw. übersendet sie elektronisch. Der
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne
Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt über die von WOFLO bzw. dem
eingesetzten Zahlungsdienstleister für die jeweilige Rechnung
angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Der Kunde kann, soweit von WOFLO angeboten, für zukünftige Rechnungen
eine unterstützte Zahlungsmethode hinterlegen und die automatische
Zahlung aktivieren. Bei aktivierter automatischer Zahlung wird der
jeweilige Rechnungsbetrag nach Rechnungserstellung über die hinterlegte
Zahlungsmethode eingezogen. Voraussetzung hierfür ist eine gültige, für
die automatische Zahlung geeignete Zahlungsmethode. Maßgeblich sind die tatsächlich
angebotenen Zahlungsarten; eine bestimmte Zahlungsmethode wird nicht unabhängig
von der Freischaltung und Verfügbarkeit bei Stripe zugesichert. Eine spätere
Umstellung kann die Bearbeitung durch WOFLO erfordern.
Kann eine für die automatische Zahlung vorgesehene Zahlungsmethode zum
Zeitpunkt der Abrechnung nicht verwendet werden, insbesondere weil sie
fehlt, gelöscht wurde, abgelaufen ist oder dem Kundenkonto nicht mehr
wirksam zugeordnet ist, kann WOFLO die betreffende Rechnung stattdessen
als Rechnung mit Zahlungsziel bereitstellen oder übersenden. Die
grundsätzliche Einstellung des Kunden zur automatischen Zahlung bleibt
hiervon unberührt.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe bzw. die von WOFLO
eingebundenen Zahlungsdienste. Welche Zahlungsmöglichkeiten im
Einzelfall angeboten werden, kann insbesondere von der gewählten
Abrechnungsart, dem Land, der Währung sowie der Verfügbarkeit beim
Zahlungsdienstleister abhängen.
WOFLO ist berechtigt, Rechnungen und Zahlungsinformationen elektronisch
zur Verfügung zu stellen oder zu übersenden. Aufgrund der
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer
ausgewiesen, solange deren Voraussetzungen vorliegen.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet
werden.
Der Kunde kann den Vertrag über „Vertrag beenden“ in den Unternehmenseinstellungen
oder durch Erklärung gegenüber WOFLO beenden. Die Vertragsbeendigung ist unabhängig
von offenen Rechnungen und laufenden Vermietungsprozessen möglich. Sie sperrt neue
operative und kostenpflichtige Aktivitäten. Bereits entstandene Vergütungsansprüche
bleiben bestehen; offene Rechnungen bleiben zahlbar.
Bestehende Vermietungsprozesse müssen anschließend kontrolliert abgeschlossen oder
beendet werden. Diese Abwicklung begründet keine neue Vergütung; sie löst gegebenenfalls
die Abrechnung des bereits mit der ersten verarbeiteten Bewerbung entstandenen Anspruchs
aus. Bereits geschuldete Beträge werden nach den vereinbarten Abrechnungsregeln abgerechnet.
Die endgültige technische Kontoschließung und Datenbereinigung ist ein davon getrennter
Vorgang. Berechtigte Owner und Administratoren können sie nach Vertragsbeendigung und
vollständiger Abwicklung auslösen. Voraussetzung sind insbesondere keine aktiven
Vermietungsprozesse, offenen oder ausstehenden Rechnungen, ungeregelten
Abrechnungsausnahmen oder noch nicht abschließend abgerechneten Leistungen. Die
Voraussetzungen werden unmittelbar vor Kontoschließung serverseitig erneut geprüft;
ein nicht sicher prüfbarer Stripe-Status verhindert ausschließlich die endgültige
Kontoschließung, nicht die Vertragsbeendigung. Erforderliche Klärungen sind über
support@woflo.de möglich.
WOFLO kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Missbrauch der
Plattform, rechtswidriger Nutzung oder schwerwiegender Gefährdung der
IT-Sicherheit vor.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm in WOFLO
eingestellten Daten berechtigt ist.
Der Kunde ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und
Nutzung von Bewerberdaten sowie für die Erfüllung seiner
Informationspflichten gegenüber Mietinteressenten verantwortlich.
Der Kunde darf WOFLO nicht für diskriminierende, rechtswidrige oder
missbräuchliche Auswahlprozesse einsetzen.
Der Kunde prüft von WOFLO erzeugte oder aufbereitete Inhalte,
insbesondere Vertragsunterlagen und automatisiert erzeugte Vorschläge,
vor deren rechtsverbindlicher Verwendung.
Der Kunde hat angemessene organisatorische Maßnahmen zur Sicherung
seiner Benutzerkonten und angeschlossenen E-Mail-Konten zu treffen.
7. E-Mail- und Drittanbieterintegrationen
Der Kunde kann unterstützte externe Dienste, insbesondere E-Mail-Dienste
und Zahlungsdienste, mit WOFLO verbinden.
Voraussetzung ist, dass der Kunde über die erforderlichen Nutzungsrechte
und Berechtigungen verfügt.
Verfügbarkeit und Funktionsumfang externer Dienste liegen teilweise
außerhalb des Einflussbereichs von WOFLO.
Änderungen, Ausfälle oder Beschränkungen eines Drittanbieters können die
betreffende WOFLO-Funktion beeinträchtigen, ohne dass WOFLO hierdurch
eine verschuldensunabhängige Garantie für die fortdauernde Verfügbarkeit
des Drittanbieterdienstes übernimmt.
8. KI-gestützte Funktionen
WOFLO kann KI-gestützte Funktionen zur Klassifikation, Extraktion,
Zusammenfassung oder strukturierten Aufbereitung von Informationen
einsetzen.
KI-Ausgaben können trotz technischer und organisatorischer Kontrollen
fehlerhaft oder unvollständig sein.
Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und die darauf basierenden
Entscheidungen verantwortlich.
WOFLO setzt für die Verarbeitung von Bewerberinhalten im vorgesehenen
Produktivbetrieb lokal betriebene KI-Modelle ein. Bewerberinhalte werden
hierfür nicht an externe Anbieter generativer KI übermittelt.
WOFLO trifft keine ausschließlich automatisierte Entscheidung über die
Vergabe einer Wohnung.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
WOFLO bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Eine
jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung,
Sicherheitsmaßnahmen, Störungen der Internetanbindung, höhere Gewalt
oder Ausfälle externer Dienste entstehen.
WOFLO darf den Dienst weiterentwickeln und technisch ändern, soweit der
vertraglich geschuldete Kernnutzen nicht unangemessen beeinträchtigt
wird.
Sicherheitsrelevante Änderungen und notwendige Wartungen dürfen ohne
Vorankündigung durchgeführt werden, soweit dies zum Schutz des Systems
erforderlich ist.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit WOFLO personenbezogene Daten von Mietinteressenten im Auftrag des
Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur
Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Weisungen und
der zugrunde liegenden Datenverarbeitung.
WOFLO trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum
Schutz personenbezogener Daten.
Die jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter
wird dem Kunden zugänglich gemacht.
11. Datenexport und Vertragsende
Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde ihm zugeordnete Daten im
Rahmen der verfügbaren Exportfunktionen abrufen.
Nach bestätigter Kontoschließung wird die operative Verarbeitung für den
Mandanten deaktiviert und die kontrollierte Löschung oder Anonymisierung nicht
mehr benötigter mandantenbezogener Daten ausgelöst. Gesetzlich erforderliche
Rechnungs-, Buchhaltungs- und Abgleichnachweise einschließlich notwendiger
Stripe-Referenzen bleiben erhalten. Konkret begründete Aufbewahrungsausnahmen,
geteilte Daten und technische Löschfehler werden kontrolliert geprüft und erneut
bearbeitet. Andere Mandanten und gemeinsam genutzte Benutzerkonten werden nicht
gelöscht. Eine sofortige vollständige physische Entfernung aller Daten wird
nicht zugesichert.
Unabhängig von der Kontoschließung werden Bewerbungsdokumente einschließlich
zugeordneter Nachweise und individualisierter Vertrags-/Signaturdateien
unmittelbar nach Absage oder Rückzug beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss
des Vermietungsprozesses gelöscht, vorbehaltlich konkret begründeter
Aufbewahrungsausnahmen. Übrige Bewerberdaten, Nachrichten und Prozessinformationen
werden grundsätzlich drei Kalendermonate nach dokumentierter Absage, Rücknahme
oder Prozessabschluss gelöscht oder anonymisiert. Individuell konfigurierbare
Fristen und ein dauerhaftes Dokumentenarchiv werden nicht angeboten.
Der Kunde muss benötigte Dokumente und Vertragskopien vor dem jeweiligen
Löschereignis selbst sichern. Mit der Dokumentlöschung werden zugehörige
Downloadlinks ungültig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden sind in
eigenen geeigneten Systemen zu erfüllen.
Gelöschte Daten können bis zur regulären Rotation ausschließlich in verschlüsselten
Wiederherstellungssicherungen vorhanden sein. Remote werden grundsätzlich 30
tägliche Sicherungsstände aufbewahrt; dies ist keine garantierte Frist von 30
Kalendertagen. Für operative Wiederherstellungen sind neuere Löschungen und
Verarbeitungssperren vor Wiederfreigabe nachzuführen.
12. Nutzungsrechte
WOFLO räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im
vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu
nutzen.
Eine Vervielfältigung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Umgehung
technischer Schutzmaßnahmen oder ein Reverse Engineering ist nur
zulässig, soweit zwingendes Recht dies erlaubt.
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden bzw.
den jeweiligen Rechteinhabern.
13. Mängel und Haftung
WOFLO haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
WOFLO nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche
Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WOFLO.
Eine Haftung für Entscheidungen des Kunden über Mietinteressenten oder
für vom Kunden ungeprüft verwendete KI-Ausgaben ist ausgeschlossen,
soweit WOFLO den zugrunde liegenden Schaden nicht zu vertreten hat.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
bekannt werdende vertrauliche geschäftliche Informationen angemessen
vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15. Änderungen dieser AGB
WOFLO kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht,
insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen,
des Leistungsumfangs oder der eingesetzten technischen Infrastruktur.
Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht nicht nur unerheblich
zulasten des Kunden verschieben, werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem
Inkrafttreten mitgeteilt.
Soweit für eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist,
wird WOFLO diese einholen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist -- soweit gesetzlich zulässig
-- Gerichtsstand der Sitz von WOFLO.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An
die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.